Kinesiotaping (synonym „K-Taping“)
Als Kinesiotaping wird eine unterstützende Behandlungsmethode verstanden, welche das Aufbringen dynamischer (das heißt elastischer) aber medikamentenfreier Klebestreifen auf die Haut mit jeweils individuellem Behandlungsziel und unterschiedlichsten Indikationen umfasst.
Entwickelt wurde die Methode im Jahre 1973 in Japan und hat seither ihren Erfolgszug um den Globus angetreten, wobei die wissenschaftlichen Grundlagen des Effektes der Therapie derzeit Bestandteil umfangreicher Forschungsarbeiten sind, so dass unterschiedliche Hypothesen zum theoretischen Hintergrund der Methode existieren. Es sei so viel gesagt, dass eine flexible Unterstützung sowie Entlastung körpereigener Strukturen insbesondere in der Bewegung des Körpers und eine kontinuierliche, teils unterbewusste Reizsetzung zur Anregung körpereigener Heilungs- und Reparaturmechanismen stattfinden.
Da es sich bei den Einsatzfeldern der K-Taping-Therapie im Schwerpunkt um funktionelle Störungen wie Verletzungen zumeist des Bewegungsapparates einschließlich Muskeln, Sehnen, Faszien, Bändern und Gelenken handelt, ist diese Behandlungsmethode eine gute, leicht verträgliche und nebenwirkungsarme Ergänzung zur manuellen Medizin sowie der klassischen Physiotherapie, in der das Taping oftmals ebenfalls Anwendung findet, diese aber nicht ersetzen kann. Auch bei Schwellungen des Weichteilgewebes, Einblutungen (Hämatomen) der Unterhaut sowie Abflussstörungen der Lymphe z.B. nach Operationen findet das K-Taping erfolgreich Anwendung. Im sportmedizinischen Bereich wird die Anlage eines K-Tapes auch prophylaktisch und in geringem (legalen) Maße auch leistungssteigernd eingesetzt.
Da es sich bei der Fähigkeit des therapeutischen Tapings aktuell bedauernswerter Weise nicht um einen geschützten Begriff handelt, wird diese Art der Therapie von unterschiedlichster - mehr oder weniger qualifizierter - Seite angeboten, wobei aber ausreichende anatomische Kenntnisse, die Kenntnis von möglichen Gegenanzeigen (Kontraindikationen) und eine handwerklich einwandfreie Klebetechnik unerlässlich sind. Von einer unqualifizierten Eigenanwendung muss daher abgeraten werden.
Da bisher die gesetzlichen Krankenkassen diese Art der Therapie zumeist nicht in ihren Leistungskatalog aufgenommen haben, muss diese schonende Behandlung leider nach der Berufsordnung für Ärzte als Selbstzahlerleistung abgerechnet werden. Bei Privatpatienten wird die Leistung in der Regel erstattet.
Bitte fragen Sie gezielt nach Preisen für die Erbringung dieser ärztlichen Leistung, welche sich analog nach der Gebührenordnung für Ärzte in Deutschland richten und bei Eigenanschaffung des Tapematerials auch reduziert werden können.